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Bürgerinitiative

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22.07.2021

Auslegungsfrist der Gutachten sowie Möglichkeit der Stellungnahme

Liebe Mitstreiter/-innen,

Die Auslegungsfrist der Gutachten hat begonnen und es besteht ab sofort die Möglichkeit der Stellungnahmen und Widersprüche.

Öffentlicher Aushang der Planungsunterlagen im Rathaus: Mittwoch, den 28.07.2020 bis einschließlich Donnerstag, den 16.09.2021 im Foyer des Rathauses, Königstraße 24

Aufgrund der Corona-Pandemie liegen die Unterlagen zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z.B.

schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
per Fax (an 08031-365-2047),
elektronisch (an Bauleitplanung@rosenheim.de) oder
persönlich zur Niederschrift.

Niederschriften sowie Auskünfte und Erörterungsgespräche sind während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8-12 Uhr und Montag bis Mittwoch 14-16 Uhr, Donnerstag 14-17 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer 08031-365-1641) möglich.

Thomas Brandstaedter - 12:26:55 @ Allgemein